BGB-G (GBR= Gesellschaft Bürgerlichen Rechts)

§705-740 jeden belibigen Zweck, keine eingetragene Firma
Mitglieder: mind. 2 Personen
Mindestkapital: keine Vorschriften
Haftung: solidarisch, unbeschränkt, gesamtschuldnerisch
Leitung: Gesamtführung+Vertreter = alle Gesellschafter
GuV: Verteilung nach Köpfen

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