GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Einlage:

  • mind. 25000€ Stammkapital (50% Geldmittel, bis 50% kann Privatvermögen
  • haftbar gemacht werden.
  • Gründung: mind. 12500€
  • mehrere Teilhaber wird ein Anteil von mind. 100€ pro Person als Mindesteinlage  eingezahlt.

Haftung:

  • juristische Person, Privathaftung ist ausgeschlossen
  • Führung, Vertretung: Geschäftsführer, Aufsichtsrat (erst ab 500 Arbeitnehmer), Gesellschafterversammlung

AG ( Aktiengesellschaft)

ist eine juristische Person, durch Eintrag in das HRB wird die Rechtsfähigkeit verlieren

Gesellschaftsvertrag ist vorgeschrieben (Aktiengesetz,HGB)

Mindestkapital: 50000€ (wird in Aktien zerlegt mit einem mindestnennbetrag von 1€ = beurkundetes Anteilsrecht an einer AG)

Unterscheidung der Aktien nach

  • Rechten (Stammaktien, Vorzugsaktien)
  • Zeitpunkt der Ausgabe (alte Aktien, junge Aktien)
  • Übertragbarkeit (Inhaber, Namensaktien)

Leitung, Führung und Vertretung

  • Vorstand = ausführendes Organ -Geschäftsführung, Berichtserstattung, Jahresabschluß, Hauptversammlung einberufen (neuer Vorstand wird von den Aufsichtsratsmitgliedern für 5 Jahre bestellt)
  • AR (Aufsichtsrat) = kontrollierendes Organ (wird von den Gesellschaftern der Hauptversammlung auf 4 Jahre gewählt)
  • Hauptversammlung der Gesellschafter = beschließendes Organ

Mehrheiten

  • 49/51 = einfache Mehrheit
  • 75% + 1Aktie = (majorität) qualifizierte Mehrheit
  • 25% + 1 Aktie = (sperminorität) Sperrbare Minderheit
  • es gibt weitere Mehrheitsbestimmungen die im Aktiengesetz/GmbH Gesetz Buch festgelegt sind.

Rechtsform der Unternehmung

Unrernehmensgründung / Firma

  • ist Handelsrechtl. Begriff
  • mit dem Begriff des Kaufmanns verbunden
  • Eintrag in ein HR ( öffentliches Verzeichnis alles Kaufleute wird beim Amtsgericht geführt.)
  • natürliche Person (Einzelunternehmen > e.K – e.Kfr – e.Kfm | Personengesellschaften > OHG, KG )
  • juristische Person ( Kapitalgesellschaften > AG, GmbH )

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Handelsrechtliche Stellvertretung (Vollmachten)

Prokura

  • sich kümmern um…
  • wird erteilt durch im Handelsregister eingetragene Kaufmann
  • Erteilung einer Prokura ist nicht an einem Arbeitsvertrag gebunden.
  • Erteilung muß ausdrücklich schriftlich oder mündlich erfolgen.
  • Prokura in § 48-54 HandelsGesetzBuch geregelt
  • die Seele des Unternehmens darf er nicht vertreten
  • Innenverhältnisse > Beschränkungen, die im Innenverhältnis durch den Kaufmann auferlegt wurden (innen deshalb, weil ein Prokurist handelsrechtl. gegenüber Dritten (Kunden, Lieferer nach außen) nicht beschränkt werden können.)

Arten

  • Prokura – Zeichnung durch Einzelperson
  • Gesamtprokura – mind. 2 müssen Unterschreiben
  • Filialprokura – Vollmacht durch Beschränkung

Zeichnungsarten

  • ppa = per Prokura ( durch erteilte Vollmacht )
  • iv = in Vollmacht ( konkludent, Artvollmacht )
  • ia = im Auftrag ( Einzelvollmacht )
  • Handlungsvollmacht – kann jeder erteilen, einfache Art der Vertretung, da nicht im Handelsregister eingetragen werden muß. ( allg. Handlungsvollmacht, Artvollmacht, Spezialvollmacht, Einzelvollmacht)
  • Generalvollmacht – ist in der Satzung verankert, kann über die Rechte der Prokura gehen.