ist eine juristische Person, durch Eintrag in das HRB wird die Rechtsfähigkeit verlieren
Gesellschaftsvertrag ist vorgeschrieben (Aktiengesetz,HGB)
Mindestkapital: 50000€ (wird in Aktien zerlegt mit einem mindestnennbetrag von 1€ = beurkundetes Anteilsrecht an einer AG)
Unterscheidung der Aktien nach
- Rechten (Stammaktien, Vorzugsaktien)
- Zeitpunkt der Ausgabe (alte Aktien, junge Aktien)
- Übertragbarkeit (Inhaber, Namensaktien)
Leitung, Führung und Vertretung
- Vorstand = ausführendes Organ -Geschäftsführung, Berichtserstattung, Jahresabschluß, Hauptversammlung einberufen (neuer Vorstand wird von den Aufsichtsratsmitgliedern für 5 Jahre bestellt)
- AR (Aufsichtsrat) = kontrollierendes Organ (wird von den Gesellschaftern der Hauptversammlung auf 4 Jahre gewählt)
- Hauptversammlung der Gesellschafter = beschließendes Organ
Mehrheiten
- 49/51 = einfache Mehrheit
- 75% + 1Aktie = (majorität) qualifizierte Mehrheit
- 25% + 1 Aktie = (sperminorität) Sperrbare Minderheit
- es gibt weitere Mehrheitsbestimmungen die im Aktiengesetz/GmbH Gesetz Buch festgelegt sind.