Gewerbetreibende und Freiberufler

Kaufmann ist

  • wer ein Handelsgewerbe betreibt zahlt Gewerbesteuer
  • Tätigkeit muß auf Dauer erfolgen
  • Gewinnerzielungsabsicht muß bestehen
  • Gewerbe darf nicht Gesetzes oder Sittenwidrig geführt werden

Freiberufler ist

  • wer Gewerbe hat zahlt Einkommensteuer
  • in der Masse geht es um beratende Tätigkeit
  • gleichen Kriterien wie Kauffmann

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