Unrernehmensgründung / Firma
- ist Handelsrechtl. Begriff
- mit dem Begriff des Kaufmanns verbunden
- Eintrag in ein HR ( öffentliches Verzeichnis alles Kaufleute wird beim Amtsgericht geführt.)
- natürliche Person (Einzelunternehmen > e.K – e.Kfr – e.Kfm | Personengesellschaften > OHG, KG )
- juristische Person ( Kapitalgesellschaften > AG, GmbH )
Zwangseintragung
- man ist eine KG oder OHG ( OHG=Gesellschafter gleich aber einer hat Hut auf, alle sind gleich, Entscheidungsbefugnis ist beschnitten durch vertragl. Regelung )
- überschreitet bestimmte Ökonom Größen
- GmbH wird man erst mit Eintragung
Folgen der Eintragung ins HR
- Firmenschutz erzielen ( kein anderer kann sich so nennen)
- Firmengrundsätze müßen erfüllt sein
Rechtsformen
- vor der Wahl der Rechtsform, müßen bestimmte Fragen geklärt sein.
- kaufm. Haftung: für Schulden / Verbindlichkeiten / Fremdkapital daß sie zurückgetilgt werden
Leistungsbefugnis
- Geschäftsführung (Innenverhältnis)
- Vertretung (Außenverhältnis ) Gesellschafter, Dritte, Organe
Finanzierung
- Eigenkapital, Fremdkapital, Mindestkapital, Mindesteinzahlung, Kapitalveränderung GmbH=Mindestkapital AG=Grundkapital
Stimmrechte
- nach Köpfen
- Kapital, Stimmenrechtsbeschränkung, Mehrstimmrechte
Gewinn/Verlustverteilung
- nach Feststellung d. Jahresabschlußes unbeschränkt, beschränkt nach Köpfen, Kapital
Publizitätspflicht
- Register, Bundesanzeiger