Rechtsform der Unternehmung

Unrernehmensgründung / Firma

  • ist Handelsrechtl. Begriff
  • mit dem Begriff des Kaufmanns verbunden
  • Eintrag in ein HR ( öffentliches Verzeichnis alles Kaufleute wird beim Amtsgericht geführt.)
  • natürliche Person (Einzelunternehmen > e.K – e.Kfr – e.Kfm | Personengesellschaften > OHG, KG )
  • juristische Person ( Kapitalgesellschaften > AG, GmbH )

Zwangseintragung

  • man ist eine KG oder OHG ( OHG=Gesellschafter gleich aber einer hat Hut auf, alle sind gleich, Entscheidungsbefugnis ist beschnitten durch vertragl. Regelung )
  • überschreitet bestimmte Ökonom Größen
  • GmbH wird man erst mit Eintragung

Folgen der Eintragung ins HR

  • Firmenschutz erzielen ( kein anderer kann sich so nennen)
  • Firmengrundsätze müßen erfüllt sein

Rechtsformen

  • vor der Wahl der Rechtsform, müßen bestimmte Fragen geklärt sein.
  • kaufm. Haftung: für Schulden / Verbindlichkeiten / Fremdkapital daß sie zurückgetilgt werden

Leistungsbefugnis

  • Geschäftsführung (Innenverhältnis)
  • Vertretung (Außenverhältnis ) Gesellschafter, Dritte, Organe

Finanzierung

  • Eigenkapital, Fremdkapital, Mindestkapital, Mindesteinzahlung, Kapitalveränderung GmbH=Mindestkapital AG=Grundkapital

Stimmrechte

  • nach Köpfen
  • Kapital, Stimmenrechtsbeschränkung, Mehrstimmrechte

Gewinn/Verlustverteilung

  • nach Feststellung d. Jahresabschlußes unbeschränkt, beschränkt nach Köpfen, Kapital

Publizitätspflicht

  • Register, Bundesanzeiger

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